Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 29.09.1999 - 24 Ca 987/99 |
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 29.09.1999 - 24 Ca 987/99
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.2000 - 4 Sa 95/99
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.2000 - 4 Sa 95/99
Auslegung eines auf "Wiedereinstellung" gerichteten Klageantrags; Voraussetzungen …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29. September 1999 - 24 Ca 987/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 29.09.1999 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Stuttgart - Az.: 24 Ca 987/99 - , zugestellt am 12.10.1999, die Beklagte zu verurteilen, den Kläger als Leiter des Zentralbereichs Recht, Vertrag und Versicherungen mit Wirkung ab dem 01.01.1999 zu den für die Zeit bis 31.12.1998 vereinbarten Bedingungen und unter Anrechnung der Dienstzeit des Klägers seit dem 01.10.1970 wiedereinzustellen (unmittelbare Unterstellung unter den Vorsitzenden der Geschäftsführung; Erteilung unbeschränkter Handlungsvollmacht; mtl. Gehalt von DM 12.163,00 bei Arbeitszeit von 40 Std. pro Woche; vermögenswirksame Leistungen von DM 52,-- pro Monat; Tantiemevorauszahlung in Höhe von DM 1000,-- pro Monat; Tantieme ab dem 01.01.1999 in betriebsüblicher Höhe; Frühjahrsgeld, soweit ein solches grundsätzlich gewährt wird, in betriebsüblicher Höhe; ein Weihnachtsgeld in Höhe von 55 % des Bruttomonatsentgelts, zahlbar jeweils mit dem November-Gehalt; sowie weitere Leistungen, deren Höhe der in der Metallindustrie Nortwürttemberg/Nordbaden gültigen zusätzlichen Urlaubsvergütung bzw. tariflichen Sonderzahlung entspricht; Fortführung der Einzelversorgungszusage der Beklagten vom 20.12.1974; Fortführung der Lebensversicherung des Klägers bei der A.-AG - VS-Nr. ... ), .